AGB

Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen (AGB)

Bedingte Vertragsannahme
Der Vertrag kommt dann zustande, wenn Alfred Adams Immobilien nicht innerhalb von 10 Tagen das Vertragsangebot des Vertragspartners schriftlich oder mündlich ablehnt. Die Unterschrift vom Alfred Adams stellt insofern nur eine bedingte Vertragsannahme dar.

Mündliche Nebenabreden
Allen getroffenen Abreden und Vereinbarungen liegen diese AGB zugrunde, jede Abweichung ist schriftlich zu vereinbaren. Mündliche Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen, um wirksam zu werden, der schriftlichen Bestätigung von Alfred Adams und sind ansonsten ungültig.

Preise
Die Preise verstehen sich vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen als Festpreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ausschließlich nur für die Dauer der Vertragslaufzeit.
Alle Preise gelten, auch ohne ausdrücklichen Hinweis, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Mehrere Vertragspartner haften als Gesamtschuldner.
Die Preisliste ist im Büro einzusehen.

Änderungsvorbehalt
Sind Leistungen zu erbringen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, erfolgt die Leistungsabrechnung auf Stundenbasis, wenn nicht anders vereinbart.
Je angefangene 15 Minuten 8,75 Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. 

Angebot
Meine Angebote gelten, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, grundsätzlich für die Dauer eines Monats nach Erstellen (Datum des Angebotes). Allen Angeboten liegen diese AGB zugrunde. Irrtum und Zwischenverkauf sind vorbehalten. Alle Immobilienangebote basieren komplett auf den Angaben des Veräußerers, die Haftung hierfür wird ausgeschlossen.

Zahlung
 Die Zahlung ist, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb 8 Tagen nach Rechnungserstellung (Rechnungsdatum) fällig. Im Vertragsfall gilt die vereinbarte Frist als verbindlich. Im Falle des Verzuges werden dem Schuldner Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EU-Zentralbank, zuzüglich der Mahngebühren von 10,- Euro und falls erforderlich die Kosten des Rechtsvertreters von Alfred Adams Immobilien und die Verfahrenskosten zu zahlen. Im Falle des Verzuges werden, falls schriftlich vereinbart, sämtliche Stundungsabreden hinfällig. Die gesamte Restschuld ist sofort fällig. Es gelten in jedem Fall die in Rechnung und Vertrag ausgeführten Zahlungsbedingungen. Abzüge sind nur zulässig wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden.

Beratungs- und Haftungsausschluss 
Alfred Adams Immobilien
ist nicht befugt Rechts- und Steuerberatungen im Sinne des RBerG und StBerG durchzuführen. Alfred Adams Immobilien haftet grundsätzlich nur bei Absicht und nachgewiesener grober Fahrlässigkeit. Andere Haftungsgründe gelten als ausgeschlossen. 

Rücktritt
Alfred Adams Immobilien
kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten, wenn

  • ein Fall höherer Gewalt die Leistung verhindert und/oder der Vertragspartner unberechtigt seine Zahlungen einstellt und/oder
  • an der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners berechtigte Zweifel bestehen und/oder über das Vermögen des Vertragspartners ein Konkurs- oder ein Vergleichsverfahren beantragt wurde.
  • Schadenersatzansprüche des Vertragspartners aufgrund des Rücktritts von Alfred Adams Immobilien sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Soweit das Gesetz nicht zwingend anderes vorschreibt, ist für alle gegenseitigen Ansprüche Erfüllungsort sowie auch Gerichtsstand der Hauptsitz von Alfred Adams Immobilien. Mit Vertragsabschluß wurde als Gerichtsstand Andernach für beide Vertragspartner vereinbart.

Der Gerichtsstand gilt insbesondere wenn:

  • Alfred Adams Immobilien Ansprüche im Wege eines Mahnverfahrens geltend macht;
    der Vertragspartner im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat;
  • der Vertragspartner nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klage nicht bekannt ist.

Zusatz für Immobiliengeschäfte
Trotz aller Sorgfalt bei der Erstellung meiner Angebote gebe ich diese nur unter dem Vorbehalt des Irrtums und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung bzw. Haftung für die durch mich gemachten Angaben ab. Alle Größen- und Maßangaben wurden vom Auftrageber mitgeteilt und ungeprüft übernommen. Zur Sicherstellung dass die Größen- und Maßangeben tatsächlich der Richtigkeit entsprechen wird unbedingt empfohlen ein Aufmass vorzunehmen.

Sollten in den Plänen oder Zeichnungen oder auf Bildern Einrichtungsgegenstände abgebildet sein – mit Ausnahme der fest installierten Sanitärobjekte – dienen diese lediglich der Veranschaulichung und sind nicht im Leistungsumfang enthalten.

Sind dem Empfänger die nachgewiesenen Gelegenheiten zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen.

Alle Nachwiese sind freibleibend und nur für den Adressaten bestimmt. Alle Angaben sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist Schadensersatz in Höhe der von mir geltend gemachten Provision zu zahlen. Der Provisionsanspruch entsteht sobald aufgrund meines Nachweises ein Vertrag zustande kommt. Darauf gründet sich die Verpflichtung, mir unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn und gegebenenfalls zu welchen Bedingungen über ein von mir angebotenes Objekt ein Vertrag zustande gekommen ist. Der Provisionsanspruch entsteht auch bei Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung.

Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das Gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittvorbehalts des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen, in seiner Person liegenden Gründen, rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund geliefert hat zum Schadensersatz verpflichtet. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist im Rahmen des Zulässigen unser Geschäftssitz.

Preisänderungen, Zwischenverkauf und Vermietung bleiben vorbehalten.

Nachweisprovision bei Vermietung und Verpachtung

Die Makler-Courtage beträgt bei Vermietungen und Verpachtungen 1,5 Monatskaltmieten (inkl. Mehrwertsteuer) von der Kaltmiete und ist verdient und fällig bei Abschluss des Mietvertrages. Mehrere Mieter haften Gesamtschuldnerich.

Maklerprovision beim Erwerb von Immobilien

(Wohnungen, Häuser und Grundstücke sowohl privat als auch für Gewerbe)

Die Makler-Courtage beträgt in allen Fällen 3% (zuzüglich Mehrwertsteuer) vom Kaufpreis und ist verdient und fällig bei Abschluss des Kaufvertrages. Mehrere Käufer haften Gesamtschuldnerich.

 

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